HessenStraßenausbaubeiträge
VdW süwest spricht sich für eine Abschaffung aus

Aufgrund einer Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion debattierte der Hessische Landtag am 5. Februar 2019 in erster Lesung erneut über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Hessen. Bis zum Frühjahr 2018 Jahr enthielt das Kommunalabgabengesetz (KAG) für Straßenausbaubeiträge eine Soll-Regelung. Hessische Kommunen sollten im Regelfall mit der Erhebung der Beiträge die Kosten für die Instandhaltung und Sanierung von Straßen auf Haus- und Wohnungseigentümer umlegen. Durch eine Reform des KAG wurde diese Soll-Regelung in eine Kann-Regelung geändert, woraufhin Kommunen selbst entscheiden können, ob Beiträge erhoben werden oder nicht. Einzige Ausnahme bilden Kommunen mit einem defizitären Haushalt, denn sie sind auch nach der Änderung gehalten, Eigentümer über die Beiträge an den Kosten zu beteiligen. Die große Mehrheit der Kommunen hielt auch nach dieser Änderung an der Erhebung der Beiträge fest. Die hessischen Regierungsparteien CDU und Bündnis 90/Die Grünen sehen in dieser Reform eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. SPD und Linke kritisieren das Gesetz.

Der VdW südwest kritisiert die aktuell geltende Regelung und hat anlässlich der Einbringung des SPD-Gesetzesentwurfes in den Landtag zusammen mit dem Bund der Steuerzahler Hessen, Haus & Grund Hessen und dem Verband Wohneigentum Hessen eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Aus Sicht der vier Verbände bedeuten Straßenausbaubeiträge eine erhebliche finanzielle Belastung für Haus- und Wohnungseigentümer, an der auch die erfolgte Umstellung auf eine Kann-Regelung kaum etwas geändert habe. Nur 40 Kommunen haben seither von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. In Hessen gibt es insgesamt 430 Städte und Gemeinden. Die Straßenausbaubeiträge belasten Eigentümer, die bereits 90 Prozent der Kosten für die Ersterschließung tragen, einseitig und seien daher ungerecht. Auch sei es oft Zufall, welcher Eigentümer welchen Betrag zahlen muss. Des Weiteren werde außer Acht gelassen, dass Straßen Bestandteil der Infrastruktur sind, von allen Bürgern genutzt werden und somit aus Steuermitteln finanziert werden sollten.

Das Haushaltsvolumen des Landes Hessen ermögliche eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine Finanzierung aus Steuermitteln, so die Verbände weiter. Eine Abschaffung der Beiträge dürfe jedoch nicht auf Kosten der Infrastruktur und Qualität der Straßen gehen. Zudem dürfe bei Wegfallen der Straßenausbaubeiträge auch die Grundsteuer nicht angehoben werden. Als Vorbild diene Baden-Württemberg, wo die Grundsteuer vergleichbar mit der in Hessen ist und das ohne eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.

Die Positionen des Viererbündnisses wurden in der Debatte im Hessischen Landtag am 5. Februar aufgegriffen und der Gesetzentwurf anschließend in den Innen- und Haushaltsausschuss überwiesen.

Straßenausbaubeiträge – einmalige oder wiederkehrende – gibt es sowohl als Kann- als auch als Soll-Regelung ebenso in anderen Bundesländern. Eine Kann-Regelung gilt neben Hessen derzeit in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein. Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen müssen Beiträge erheben. Doch in allen Bundesländern ist die Abgabe umstritten und mittlerweile Gegenstand politischer Diskussionen. In Bayern wurden die Beiträge im Vorfeld der letzten Landtagswahl abgeschafft. Vergleichbares plant das Land Mecklenburg-Vorpommern im kommenden Jahr.

Foto: © Udo Koranzki

Berger, Matthias | © manjit jariIhr Ansprechpartner
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