Wiederkehrende Beiträge beim Straßenausbau ab Januar 2021


Strassenausbau
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Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Opposition aus CDU und AfD beschloss der Landtag Rheinland-Pfalz in seiner Sitzung am 29. April 2020 die Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Eine Änderung des Gesetzes zum Finanzausgleich wurde nötig, weil die Kommunen, die ihre Satzungen ändern müssen, in den Jahren 2021, 2022 und 2023 eine finanzielle Unterstützung aus dem kommunalen Finanzausgleich bekommen sollen.
Mit dem Gesetz wird die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge abgeschafft und durch wiederkehrende Beiträge ersetzt. Laut Koalitionsfraktionen bestand Änderungsbedarf, da die Erhebung einmaliger Beiträge in Einzelfällen beitragspflichtige Grundstückseigentümer mit hohen, grundsätzlich auf einmal zu zahlenden Ausbaubeiträgen konfrontiert habe. Rund 40 Prozent der Kommunen im Land haben bereits auf wiederkehrende Beiträge umgestellt.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Gemeinden haben für die Erhebung einmaliger Beiträge eine Übergangszeit, wenn der Ausbau einer Straße bis Ende 2023 begonnen wurde.

Pro und Contra Straßenausbaubeiträge

Kritik an wiederkehrenden Beiträgen gab es hingegen von Seiten der CDU und der AfD. Sie plädierten für die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine Finanzierung aus Steuermitteln. Der rheinland-pfälzische Gemeinde- und Städtebund sowie der Städtetag Rheinland-Pfalz begrüßten die Änderung. Je nach Grundstücksgröße werden die wiederkehrenden Beiträge Schätzungen zufolge meist unter 100 Euro im Jahr liegen. Für die einmaligen Beiträge, die bislang nach wie vor die Mehrzahl der Städte und Gemeinden erhebt, müssen Hausbesitzer bei einer Straßensanierung teilweise mehrere 10.000 Euro bezahlen.

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Roswitha Sinz

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