Novelle Telekommunikationsgesetz
Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kabelgebühren weiter umstritten


Glasfaser Ausbau
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Die Bauminister von Bund und Ländern haben sich bei der Bauministerkonferenz Ende September mit Blick auf die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit breiter Mehrheit für einen Erhalt der bewährten mietrechtlichen Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Inhouse-Breitbandnetze und damit gegen eine Streichung des § 2 Nr. 15 Betriebskostenverordnung (BetrKV) ausgesprochen.

Nach der parlamentarischen Sommerpause war ein inoffizieller TKG-Referentenentwurf vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt geworden. Dieser Entwurf vom 7. August 2020 beinhaltet sowohl eine individuelle Ausstiegsklausel für Mieter aus dem Sammelinkasso als auch das Ende der Umlagefähigkeit gemäß § 2 Ziffer 15 BetrKV nach dem 31. Dezember 2025.

Der Freigabe einer geplanten Verbändeanhörung haben das Bundesministerium des Inneren, Bau und Heimat und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz jedoch widersprochen. Die Verbändeanhörung wurde somit zunächst verschoben.

Wichtigste Inhalte des vorläufigen TKG-Referentenentwurfs (TKG-RefE)

Der Entwurf enthält eine komplette Überarbeitung des TKG:
  • § 68 Abs. 2 TKG-RefE hebelt die BetrKV mit einem „Opt-out (einseitiges Ausstiegsrecht) für Mieter" aus.
  • Art. 3 beinhaltet eine Änderung der BetrKV. Danach sollen dem § 2 Satz 1 BetrKV folgende Sätze angefügt werden:
    „§ 2 Nummer 15 findet Anwendung auf Anlagen, die vor dem 21. Dezember 2020 in Betrieb gesetzt worden sind. § 2 Nummer 15 tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft.“
  • Die ab §§ 127 ff. TKG-RefE geregelten DigiNetz-Regelungen (bislang § 77 TKG) sind hinsichtlich der Mitnutzung in Gebäuden gleichgeblieben. Einzige Verbesserung: Der Entgeltmaßstab wird den Regelungen anderer Branchen angeglichen.

Wohnungswirtschaftliche Positionierung

  • Die wohnungswirtschaftlichen Verbände haben unter der Federführung des GdW konkrete Positionen für die künftige Kommunikation formuliert:
  • Ohne Umlageoption wird es keine Investitionssicherheit, keine Breitbandinvestitionen, keinen Glasfaserausbau und keine besseren Homeoffice-Bedingungen geben.
  • Die Entgelte der Mieter für den Breitbandanschluss werden um durchschnittlich 100 bis zu 200 Euro pro Jahr steigen. Dies trifft besonders so genannte „KdU-Haushalte“.
  • Die TV-Informationsversorgung würde durch eine Realisierung des Gesetzentwurfs gefährdet.
  • Der ohnehin sehr übersichtliche Wettbewerb am Versorgungsmarkt würde noch weiter zugunsten der beiden großen Anbieter Telekom und Vodafone verzerrt.
  • Die Wohnungswirtschaft unterstützt aktiv den gemeinsamen Willen zum Breitband-/Glasfaserausbau.

Glasfaser Einbau
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Aus diesem Grund wurde die Zusage gegeben, dass die GdW-Mitgliedsunternehmen in den nächsten fünf Jahren eine Million Wohnungen an Glasfasernetze anschließen werden, wenn auf eine Streichung des § 2 Nr. 15 BetrKV verzichtet würde.

Auf Ablehnung der wohnungswirtschaftlichen Verbände stieß zudem ein Vorschlag von Vodafone und des Branchenverbands ANGA, der Politik umgehend eine freiwillige Opt-out-Zusicherung als Branchenlösung anzubieten, um im Gegenzug ein gesetzliches Opt-out und den Wegfall des Bestandsschutzes durch die Politik zu verhindern. Am freiwilligen Opt-out bestehen unter anderem Bedenken wegen eines unwirtschaftlichen Erfassungs- und Abrechnungsaufwands.

Gerwing, Stephan | © manjit jariIhr Ansprechpartner
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