Serielles und modulares Bauen
Hessen plant Einführung der Typengenehmigung


Hessischer LandtagDie Bauministerkonferenz hat im vergangenen Jahr die Einführung der Typengenehmigung in die Musterbauordnung beschlossen. Mit dieser kann für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen oder nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen, eine Genehmigung durch eine obere Aufsichtsbehörde erteilt werden. Dadurch könnten die dann folgenden individuellen Baugenehmigungsverfahren verkürzt und somit das serielle und modulare Bauen erleichtert werden.

Mit der Typengenehmigung darf ein einmal genehmigter Gebäude- bzw. Anlagentyp auch an anderer Stelle errichtet werden, ohne dass dazu das gesamte Baugenehmigungsverfahren noch einmal durchlaufen werden muss. Dies kann in der Praxis zum schnelleren Bau neuer Wohnungen führen. Mit dieser Bauweise können Wohnhäuser nach dem Baukastenprinzip in kürzester Zeit errichtet werden. Damit wird ein Beitrag zur zeitnahen Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum geleistet.

Der VdW südwest macht sich seit langem für die Aufnahme der Typengenehmigung in die Hessische Bauordnung (HBO) stark – im Landtagswahlkampf 2018 und zuletzt in der neu aufgelegten Allianz für Wohnen. Anfang diesen Jahres erfolgte nun der Gesetzesentwurf der Landesregierung, mit dem die Typengenehmigung in die Landesbauordnung aufgenommen werden soll.

Der VdW südwest äußerte sich sowohl im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme als auch in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Wohnen am 11. März 2020. Der Verband begrüßte die Einführung der Typengenehmigung, machte jedoch auch klar, dass das serielle und modulare Bauen nur ein Beitrag zur Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen ist und dass noch zahlreiche weitere Stellschrauben gedreht werden müssten. In der Anhörung regte Vorstand Dr. Tausendpfund an, nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens zudem die rerferenzielle Baugenehmigung in die HBO aufzunehmen. Dies wäre weitere Förderung des seriellen und modularen Bauens. Bei der referenziellen Baugenehmigung müssen in einem Bebauungsplangebiet nur wenige Referenzgebäude das gesamte Genehmigungsverfahren durchlaufen. Alle weiteren, gleichen Gebäude müssen nur angezeigt werden

Im Vorfeld der Anhörung sagte Dr. Tausendpfund zudem:

Dr. Axel Tausendpfund ATA„Der VdW südwest begrüßt die Gesetzesinitiative der schwarz-grünen Landesregierung, die Typengenehmigung in die Hessische Bauordnung aufzunehmen. Hiermit wird eine langjährige Forderung unseres Verbandes aufgenommen. Mit der Typengenehmigung darf ein einmal genehmigter Haustyp auch an anderer Stelle errichtet werden, ohne dass dazu das gesamte Baugenehmigungsverfahren noch einmal durchlaufen werden muss. Dies kann in der Praxis zum schnelleren Bau von neuen Wohnungen führen.

Die Einführung der Typengenehmigung würde das serielle und modulare Bauen erleichtern. Mit dieser Bauweise können Wohnhäuser nach dem Baukastenprinzip in kürzester Zeit errichtet werden. Damit wird ein Beitrag zur Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen geleistet. Die kwb Rheingau-Taunus, ein Mitgliedsunternehmen des VdW südwest, hat als erstes Unternehmen in Deutschland die GdW-Rahmenvereinbarung zum seriellen und modularen Bauen genutzt und damit gezeigt, was möglich ist. In wenigen Wochen ist in Idstein ein hochwertiges Mehrfamilienhaus entstanden. Das serielle und modulare Bauen ist nicht nur schneller, sondern kann auch architektonisch und qualitativ mit der konventionellen Bauweise mithalten. Die schnelle Bauzeit bedeutet auch eine signifikant geringere Beeinträchtigung der Nachbarschaft.“

Berger, Matthias | © manjit jariIhr Ansprechpartner
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