VG-Media
Rückmeldefrist für Fragebögen


Der GdW Bundesverband hat mit der VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen und Presseverlegern mbH einen neuen urheberrechtlichen Gesamtvertrag geschlossen. Dieser gewährt Mitgliedsunternehmen mit einer Einspeisung über eigene Empfangsanlagen bis zum 31. Dezember 2020 die gleichen Konditionen wie bislang. Allerdings haben nur Unternehmen mit eigenen Empfangsanlagen, die der VG Media bzw. dem GdW hierüber den Fragebogen bereits zurückgeschickt haben oder diesen noch bis zum 30. September 2019 abgeben, einen Anspruch auf den Gesamtvertragsrabatt, bzw. die bisherigen Konditionen.

Für Wohnungsunternehmen mit eigenen Empfangsanlagen wird der Abschluss eines Einzelvertrags für solche Anlagen dringend empfohlen, an denen mehr als zehn Wohnungen angeschlossen sind. Der Abschluss eines Vertrages zu Anlagen fremdverwalteter Wohnungen ist optional und freiwillig. Für Wohnungsunternehmen besteht hier keine Auskunftspflicht.

Wohnungsunternehmen, die bereits in den vergangenen Monaten einen Fragebogen an die VG Media übermittelt haben, müssen den vom GdW versandten Fragebogen nicht erneut ausfüllen. Fragebögen, die statt an VG Media an den GdW gesandt werden, wird der GdW weiterreichen und in einer Liste gemäß Gesamtvertrag zusammenfassen.

Bei einer Signalanlieferung über Kabelnetze der Netzebene drei verzichtet die VG Media bis Ende 2020 auf etwaige Vergütungsansprüche, so dass auch hier Rechtssicherheit für alle GdW-Unternehmen mit eigenen Netzen erreicht werden konnte. Die strittigen Grundsatzfragen bleiben für den Zeitraum danach aber weiterhin offen.

Der GEMA-Vertrag ist von der neuen Vereinbarung nicht betroffen und gilt unverändert weiter.


Knapp, Laura | ©manjit jariIhre Ansprechpartnerin
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