HessenNeues Fördergesetz in Hessen
Anhörung zum Wohnrauminvestitionsprogrammgesetz (WIPG)

Am 9. Mai 2018 hat im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtags eine Anhörung zum neuen Wohnrauminvestitionsprogrammgesetz (WIPG) stattgefunden, an der der VdW südwest teilgenommen hat. Zuvor hatte der Verband auch eine schriftliche Stellungnahme eingereicht.

Durch das WIPG sollen die bisher im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes (KIPG) zur Verfügung gestellten Fördermittel über das Jahr 2018 hinaus verlängert werden. Vor diesem Hintergrund hat der VdW südwest das Vorhaben, ein Folgeprogramm für den Programmteil Wohnen des KIP aufzulegen, im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Anhörung grundsätzlich begrüßt. Zudem wird das Fördervolumen von 230 Millionen Euro (KIP, Programmteil Wohnen) auf 257 Millionen Euro erhöht. Aus Sicht des VdW südwest ermöglicht dieser Betrag die Realisierung von Wohnbauprojekten und hilft dabei, die Problemstellungen auf den hessischen Wohnungsmärkten anzugehen. Der VdW hat aber auch nachdrücklich betont, dass darüber hinaus die Programme der sozialen Wohnraumförderung deutlich attraktiver gestaltet werden müssen, um den Bedarf an preisgünstigem Wohnraum vor allem in den Ballungsregionen langfristig decken zu können. Dort stünden kontinuierlich Fördermittel zur Verfügung. Das WIPG sieht nach jetzigem Stand lediglich ein einmaliges Darlehensvolumen von 257 Millionen Euro vor und muss daher in den kommenden Jahren aufgestockt werden, um langfristig zu helfen.

Das geplante Förderprogramm sieht eine Zinsübernahme durch das Land für einen Zeitraum von fünfzehn Jahren für die ausgegebenen Förderdarlehen vor. Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase stehen öffentliche Fördermittel aber in besonderem Maße in Konkurrenz zu den Darlehen des freien Kapitalmarktes. Wohnraumförderprogramme, die primär auf zinsverbilligte Darlehen abheben, sind daher aus unserer Sicht derzeit unattraktiv, da die Unternehmen sich am freien Markt mit Darlehen zu nur minimal ungünstigeren Konditionen versorgen können, ohne weitreichende Verpflichtungen im Hinblick auf Belegungsbindungen und zulässige Miethöhen einzugehen. Aus diesem Grund hat der VdW südwest in den Anhörungen auch für das WIPG eine weitergehende Zuschussförderung gefordert.

Da es sich bei dem geplanten Gesetz um ein Rahmengesetz handelt, wird der Ausgestaltung der daraus folgenden Förderrichtlinie in diesem Zusammenhang noch zentrale Bedeutung zukommen, da in dieser beispielsweise noch die Einzelheiten zu den (ab dem sechzehnten Jahr) zu entrichtenden Zinssätzen, Rückzahlungskonditionen, Eigenkapitalanteilen und Bindungsverpflichtungen festgelegt werden.

Foto: Hessischer Landtag. © Udo Koranzki

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