Wohngeldreform
Bundeskabinett beschließet Erhöhung und Dynamisierung


Das Bundeskabinett hat am 8. Mai 2019 den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, vorgelegten Gesetzentwurf zur Wohngeldreform („Wohngeldstärkungsgesetz“) beschlossen. Reichweite und Leistungsniveau des Wohngeldes sollen damit angehoben werden und ab 2022 soll eine Dynamisierung des Wohngeldes greifen.

MindestlohnDie Reform sieht demnach vor, dass ab dem 1. Januar 2020 das Wohngeld an die allgemeine Entwicklung von Mieten und Einkommen in Höhe der Inflation angepasst wird. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet dies einen gestiegenen Mietzuschuss von 35 Euro auf nunmehr 190 Euro monatlich. Alle zwei Jahren soll das Wohngeld zudem automatisch angepasst werden, um die Entlastungswirkung des Wohngelds aufrechtzuerhalten. Mit einer neuen „Mietstufe VII“ sieht das Gesetz außerdem vor, dass Haushalte in Kommunen mit hohen Mieten gezielter bei den Kosten entlasten werden.

Die wesentlichen Änderungen der Wohngeldreform sind folgende:
  • Einführung einer Dynamisierung des Wohngeldes zum 1. Januar 2022. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.
  • Anpassung der Parameter der Wohngeldformel, um die Zahl der Wohngeldempfänger zu erhöhen und so die Reichweite des Wohngeldes zu erhöhen. Nach der Reform werden rund 660.000 Haushalte Wohngeld empfangen. Darunter sind auch 25.000 Haushalte, die mit dem erhöhten Wohngeld nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind.
  • Einführung einer „Mietenstufe VII“, um Haushalte in Gemeinden (ab 10.000 Einwohnern) und Kreisen (mit Gemeinden unter 10.000 Einwohnern und gemeindefreien Gebieten) mit besonders hohen Mietenniveaus gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten.
  • Regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge zur Anpassung an die regional differenzierte Mietenentwicklung.

Mit der im Gesetz aufgenommenen Dynamisierung des Wohngelds – also der regelmäßigen Anpassung – wurde eine langjährige Forderung der Wohnungswirtschaft, für die sich der GdW eingesetzt hat, umgesetzt. In einer gemeinsamen Pressemitteilung begrüßten die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Mieterbund sowie der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW daher die Wohngeldreform.
„Das Wohngeld ist ein wichtiger Baustein, um die Menschen zu unterstützen und ihnen bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Damit wird der Entwicklung der vergangenen Jahre Rechnung getragen, denn die Wohnkosten und die Verbraucherpreise sind seit der letzten Anpassung des Wohngeldes zum 1. Januar 2016 deutlich gestiegen. Um bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen zu sichern, braucht es verschiedene Instrumente – die zwei wichtigsten sind sozialer Wohnungsbau und ein wirksames Wohngeld. Der Gesetzesentwurf zum Wohngeld ist deshalb ein zentraler Beitrag für mehr Gerechtigkeit am Wohnungsmarkt“, kommentiert GdW-Präsident Axel Gedaschko den Beschluss zur Wohngeldreform.

Da das Wohngeld zur Hälfte vom Bund und den Bundesländern gezahlt wird, wird der Gesetzentwurf nun im Deutschen Bundestag und um Bundesrat beraten. Zum 1. Januar 2020 sollen die neuen Regelungen in Kraft treten. Schätzungen beziffern die Ausgaben für das Wohngeld von Bund und Ländern nach der Reform im Jahr 2020 auf 1,2 Milliarden Euro.

 

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