Soziale Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz
Ministerrat billigt Verwaltungsvereinbarung über sozialen Wohnungsbau


Durch die Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104d) im letzten Jahr kann der Bund zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gewähren. Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat am 4. Februar 2020 die Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020, die Mitte Dezember 2019 von der Bauministerkonferenz beschlossen wurde, gebilligt.

Für das Programmjahr 2020 kann das Land Rheinland-Pfalz nunmehr gemäß der Verwaltungsvereinbarung Mittel in Höhe von rund 48 Millionen Euro vom Bund abrufen. Das Land wird gemäß der Vereinbarung Landesmittel im Umfang von mindestens 30 Prozent der Bundesmittel ergänzend bereitstellen.

Zwischen Bund und den Ländern gab es zuvor intensive Verhandlungen. In diesen hat das Land Rheinland-Pfalz gegenüber dem Bund vor allem durchgesetzt, dass auch die Wohneigentumsförderung durch den Bund förderfähig ist. Die Förderung des Wohneigentums ist neben der Mietwohnraumförderung ein Schwerpunkt der Wohnungspolitik in Rheinland-Pfalz. Um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten, soll auch der Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen weiterhin ein wichtiger Fördergegenstand bleiben.

Fortsetzung der sozialen Wohnraumförderung auf hohem Niveau

Unter Einbeziehung des Kreditvolumens der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stehen insgesamt 300 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung im Jahr 2020 zur Verfügung, versicherte Ministerin Doris Ahnen in einer am 4. Februar 2020 verbreiteten Pressemitteilung.

Förderergebnis 2019 leicht rückgängig, aber noch gut

Laut einer Pressemitteilung der ISB Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz vom 6. Februar 2020 wurden im Jahr 2019 mit den Programmen des Landes zur sozialen Wohnraumförderung insgesamt 2.560 Wohneinheiten (Vorjahr 3.008 Wohneinheiten) mit einem Volumen von 232,8 Millionen Euro (Vorjahr 235,6 Millionen Euro) gefördert. Auch bei Rückgang der Zahl der Wohneinheiten ist es noch das zweitbeste Ergebnis seit 2012, so Ulrich Dexheimer, Sprecher des Vorstands der ISB. Mit 160,3 Millionen Euro (minus 8 Prozent) wurden 1.537 selbst genutzte Wohneinheiten gefördert (Vorjahr 1.959 Wohneinheiten). Das Volumen zur Förderung von Mietwohnungen ist im vergangenen Jahr einschließlich Tilgungszuschüssen und Erwerb von Belegungsrechten von 60,5 Millionen Euro auf 70,2 Millionen Euro gestiegen. Damit wurde die Schaffung von 922 geförderten Wohneinheiten (2018: 999 Wohneinheiten) realisiert.

Um mehr Haushalte mit der Förderung erreichen zu können und bezahlbares Wohnen zu gewährleisten, seien zu Beginn des laufenden Jahres die Einkommensgrenzen erhöht worden, erklärte der Verwaltungsratsvorsitzende der ISB, Finanzstaatssekretär Dr. Stephan Weinberg, anlässlich der Pressekonferenz der ISB zum Jahresauftakt.

Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz: mehr Haushalte antragsberechtigt

Das Land Rheinland-Pfalz hat zum 1. Januar 2020 die Einkommensgrenzen bei Eigentums- und Mietwohnungsbauprogrammen angepasst.
Von der Anpassung profitieren Haushalte, die eine selbst genutzte Wohnimmobilie bauen, kaufen oder modernisieren wollen. Die ISB erläutert dies an Beispielen: eine Familie mit zwei Kindern mit einem jährlichen Gesamthaushaltseinkommen bis zu circa 82.000 Euro brutto kann ein zinsgünstiges, fest verzinstes ISB-Darlehen beantragen, das dank Tilgungszuschüssen nicht komplett zurückgezahlt werden muss. Auch steigt durch die Änderung die Zahl der Menschen, die Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben. Je nachdem, ob eine solche für Haushalte mit niedrigen oder mittleren Einkommen gefördert wurde, sind beispielsweise Alleinerziehende mit zwei Kindern bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen von circa 62.000 Euro beziehungsweise circa 70.000 Euro grundsätzlich einzugsberechtigt.

Einkommensgrenzen RLP
Bis zu 60% über der einkommensgrenze §13 Abs. 2 LWoFG, Quelle: ISB Rheinland-Pfalz
Die je nach Haushaltsgröße geltenden Einkommensgrenzen sind auf der Homepage der ISB unter diesem Link zu finden.

Sinz, Roswita Ihre Ansprechpartnerin
Roswitha Sinz

ARGE rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen
Telefon: 0173 72694-89
r.sinz@vdw-rw.de