Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz
Verbesserte Förderkonditionen ab 1. Mai 2019


Auch wenn die Förderzahlen in den letzten drei Jahren kontinuierlich gestiegen sind, bleibt bezahlbarer (Miet-)Wohnraum in Rheinland-Pfalz ein knappes Gut. Dies gilt vor allem in den angespannten Wohnungsteilmärkten, in den attraktiven Städten und deren Umland.

Logo Finanzministerium RLPAngesichts ebenfalls kontinuierlich steigender Boden- und Baupreise hat das Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz die Förderkonditionen, insbesondere für den Mietwohnungsbereich, den veränderten Marktbedingungen angepasst. So werden die Grunddarlehen bei der Mietwohnraumförderung, bei der Förderung des Baus von Wohngruppen und Wohngemeinschaften sowie Studierendenwohnheimen angehoben. Mit dieser Änderung erhöhen sich auch automatisch die Tilgungszuschüsse. Ebenfalls werden die Förderkonditionen bei der Modernisierung von Wohnraum verbessert, womit Wohnungsbestände an zeitgemäße Bedarfe angepasst werden können. Der Tilgungszuschuss zu den erhöhten Förderdarlehen beträgt landesweit 20 Prozent.

Die Regelungen zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum bleiben hinsichtlich der zulässigen Miethöhe unberührt. Im Rahmen des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens zu den veränderten Konditionen haben die beiden wohnungswirtschaftlichen VdW-Verbände mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen hierzu erfolgreich interveniert.

Die Anpassungen der Programme zur sozialen Wohnraumförderung sind zum 1. Mai 2019 in Kraft getreten.

Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen:


 

Sinz, Roswita Ihre Ansprechpartnerin
Roswitha Sinz

ARGE rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen
Telefon: 0173 72694-89
r.sinz@vdw-rw.de