Wohnrauminvestitionsprogrammgesetz
Hessen plant KIP-Nachfolgeprogramm

WIPG 3.2018Die Hessische Landesregierung erarbeitet der­zeit ein Wohn­raum­in­ves­ti­tions­pro­gramm­ge­setz (WIPG). Durch das WIPG sol­len die bis­her im Rah­men des Kom­mu­na­len In­ves­ti­tions­pro­gramm­ge­set­zes (KIPG) zur Ver­fü­gung ge­stell­ten För­der­mit­tel über das Jahr 2018 hi­naus ver­län­gert wer­den. Der VdW südwest befürwortet das Vor­ha­ben, ein Folgeprogramm für den Pro­gramm­teil Wohnen des KIP aufzulegen. Po­si­tiv ist aus Sicht des VdW südwest die Tat­sa­che zu be­wer­ten, dass die Förderung laut Ent­wurf des Um­welt­mi­nis­te­ri­ums nicht mehr nur in einem Pro­gramm­teil des the­men­über­grei­fen­den KIP ver­an­kert ist, son­dern in ei­nem ei­ge­nen Ge­setz. So kann das WIPG im Op­ti­mal­fall ge­nau­er die Rah­men­be­din­gun­gen der Woh­nungs­wirt­schaft be­rück­sich­ti­gen, um ei­ne pass­ge­naue För­de­rung zu er­mög­li­chen.

Im Vergleich zum Programmteil Wohnen des KIP soll das Fördervolumen von 230 Mil­lio­nen Euro auf 257 Millionen Euro beim WIPG er­höht wer­den. Diese Mittelaufstockung ist grundsätzlich positiv zu bewerten, aber es wird deutlich, dass das WIPG nicht als alleiniger Problemlöser ver­stan­den werden darf. Im Mittelpunkt der Bemühungen um be­zahl­ba­ren Wohn­raum in Hes­sen muss wei­ter­hin ei­ne Attraktivitätssteigerung der vorhandenen – mo­men­tan in Über­ar­bei­tung be­find­li­chen – Pro­gram­me zur so­zia­len Wohnraumförderung stehen. In­fol­ge­des­sen ist das ge­plan­te WIPG aus Sicht des VdW süd­west eher als wirk­sa­me flan­kie­ren­de Maßnahme zu ver­ste­hen.

Da es sich bei dem geplanten Wohn­raum­in­ves­ti­tions­pro­gramm­ge­setz um ein Rah­men­ge­setz handelt, wird der Aus­ge­stal­tung der daraus fol­gen­den För­der­richt­li­ni­en ei­ne zen­tra­le Be­deu­tung zu­kom­men. Der VdW süd­west wird bei der Er­ar­bei­tung die­ser Richt­li­ni­en die Po­si­tio­nen der Woh­nungs­wirt­schaft einbringen, da den Woh­nungs­un­ter­neh­men eine maßgebliche Rolle bei der Wohn­raum­ver­sor­gung im Sinne der Zielsetzung des Gesetzentwurfs zukommt.

Sieker, FrederikIhr Ansprechpartner
Frederik Sieker

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