WohnumfeldHessische Landesregierung
Neues Förderprogramm „Nachhaltiges Wohnumfeld – Konzepte“

In vielen Städten und Gemeinden Hessens besteht momentan ein hoher Druck auf den Wohnungsmarkt. Um der großen Nachfrage nach Wohnraum zu begegnen, findet momentan verstärkt Innenentwicklung statt. Dieses allein ist jedoch nicht ausreichend, um den Bedarf zu decken. Es sind zudem neue Wohnquartiere an den Siedlungsrändern großer Städte und deren Umlandgemeinden nötig.

Die Hessische Landesregierung unterstützt die Entwicklung neuer Wohnquartiere mit einem neuen Programm „Nachhaltiges Wohnumfeld – Konzepte“. In diesem Programm werden städtebauliche Konzepte für eine zukunftsweisende Wohnumfeldgestaltung in Stadtquartieren gefördert.
Unterstützt werden die Erstellung von städtebaulichen Konzepten für neue Wohnquartiere mit nachhaltigem Wohnumfeld. Das städtebauliche Konzept kann auch – ganz oder teilweise – im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) erstellt werden.

Das geförderte Konzept soll von den Zuwendungsempfängern als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden. Es soll damit die Grundlage für den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB schaffen und die Ausarbeitung des Bebauungsplans inhaltlich vorbereiten. Alternativ kann das städtebauliche Konzept auch als Teil von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB gefördert werden. Ziel in diesem Fall ist die Vorbereitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.

Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sowie Städte und Gemeinden in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsberg und Wetterau. Zweckverbände nach § 5 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und Planungsverbände nach § 205 BauGB können ebenfalls Zuwendungen erhalten, soweit die beteiligten Kommunen in Satz 1 aufgeführt beziehungsweise eingeschlossen sind. Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist des Weiteren, dass der Stadt- oder Ortsteil, in dem das Plangebiet liegt, mindestens 2.000 Einwohner hat.

Bei der Verteilung von Zuwendungen werden vorrangig Städte und Gemeinden mit besonders angespannten Wohnungsmärkten beziehungsweise einer Entlastungsfunktion für besonders angespannte Wohnungsmärkte (insbesondere die Stadt Frankfurt am Main) berücksichtigt. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit der Aufnahme in das Programm (voraussichtlich im vierten Quartal 2018) und endet im vierten Quartal 2019. Die Fördermittel können nur bis zum Kassenschlusstermin 2019 abgerufen werden.
Nachhaltiges Wohnumfeld – Konzepte

Berger, Matthias | © manjit jariIhr Ansprechpartner
Matthias Berger


Politischer Referent
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