Hessischer Landtag
Zusätzliche Mittel für den Wohnungsbau

Hessischer Landtag

Wie im März 2018 durch die Hessische Landesregierung vorgeschlagen, hat der Landtag ein Gesetz zur Nutzung des Sondervermögens, das das Land durch den Verkauf des ehemaligen Polizeipräsidiums Frankfurt gebildet hat, beschlossen. Ein Teil des Gesamterlöses von 212,5 Millionen Euro wird in den Wohnungsbau fließen. Das Gesetz zum Sondervermögen sieht die folgende Verwendung der Mittel vor:
  • bis zu 105 Millionen Euro für die Finanzierung eines Neubaus der Universitätsbibliothek für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • bis zu 60 Millionen Euro für den Erwerb von Grundstücken in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet für die Schaffung von bezahlbarem, insbesondere gefördertem Wohnraum
  • bis zu 35 Millionen Euro für die nachhaltige Entwicklung von innovationsorientierten und sozialen Quartieren durch Zuschüsse für Investitionen in die Infrastruktur des Wohnumfeldes
  • bis zu fünf Millionen Euro für den Erwerb von Belegungsrechten
  • bis zu 500.000 zur Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für Bedürftige
  • bis zu 750.000 Euro für die Errichtung und den Betrieb einer landesweit tätigen Beratungsstelle „Gemeinschaftliches Wohnen“.

Im Rahmen des parlamentarischen Anhörungsverfahrens nahm der VdW südwest Stellung zum Gesetzentwurf. Der Verband begrüßte die Zielsetzung des Gesetzes, Mittel aus dem Verkaufserlös für Maßnahmen zur Behebung des Wohnungsmangels im Raum Frankfurt einzusetzen. Positiv wurden unter anderem die Unterstützung des Erwerbs von Grundstücken für sozialen Wohnungsbau sowie die Förderung des Erwerbs von Belegungsrechten gewertet. Kritisiert wurde, dass nur rund die Hälfte des Verkaufserlöses für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wurde.

Foto: © Udo Koranzki

Berger, Matthias | © manjit jariIhr Ansprechpartner
Matthias Berger


Politischer Referent
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